Ich biete Ihnen im Landkreis Altenburg und Umgebung als Immobiliensachverständiger umfassenden und persönlichen Service auf dem Gebiet der Gutachtenerstellung im Bereich der Bewertung von Immobilien (bebaute und unbebaute Grundstücke), sowie der Bewertung von Mieten und Pachten. Ich erstelle Gutachten, Wertermittlungen, Immobilienbewertungen, Verkehrswert- und Marktwertermittlungen für Privatpersonen, Gerichte, Versicherungen, Investoren, Kirchen und Banken. Dabei lege ich einen hohen Anspruch an eine kundenorientierte Geschäftstätigkeit und stehe Ihnen mit Fachwissen und einer langjährigen Erfahrung als Immobiliengutachter als verlässlicher Partner zur Seite.
Die Wertgutachten können Sie für sehr verschiedene Angelegenheiten nutzen. Häufig dienen sie für Käufe, Verkäufe, Erbschaften, Schenkungen, Übertragungen, Scheidungen, Zugewinne, Zwangsversteigerungen, Insolvenzen, steuerliche Zwecke und Bilanzen.
Die Kosten für ein Gutachten einer Immobilie sind sehr individuell und können in einem persönlichen Gespräch ganz nach Art und Umfang der zu bewertenden Immobilie erfragt werden. Als Immobiliengutachter arbeite ich zu vorher benannten und fairen Festpreisen. Vereinbaren Sie gern einen Termin mit mir.
Seit vielen Jahren bin ich als unabhängiger Sachverständiger für Immobilienbewertung, sowohl für Privatpersonen und öffentliche Einrichtungen, tätig. Ich habe an der Technischen Universität Chemnitz (Bachelor) und der Hochschule Mittweida (Master) Wirtschaftswissenschaften im Fachbereich Immobilienwirtschaft studiert. Durch ständige Weiterbildungsmaßnahmen in den aktuellen Änderungen der Gesetze und Verordnungen, kann ich Sie immer, auch hinsichtlich neuester Gesetzgebungen, kompetent beraten. Des Weiteren bin ich Mitglied im Gutachterausschuss für die Ermittlung von Grundstückswerten im Landkreis Zwickau und von der IHK für die Wertermittlung zertifiziert.
Überregional arbeite ich zusammen mit:
So können wir für Sie ein schlagfertiges Kompetenzteam bilden, auf das wir in Absprache mit Ihnen individuell zurückgreifen können.
Kommen Sie mit Ihren Anliegen zu mir, es würde mich freuen, Sie kennen zu lernen. Bitte nutzen Sie die Kontaktmöglichkeiten und vereinbaren Sie mit mir ein kostenfreies Beratungsgespräch.
Mit freundlichen Grüßen
Tronje Hagen
Sachverständiger für die Bewertung
bebauter und unbebauter Grundstücke
Es gibt verschiedene Anlässe, aufgrund derer ein Wertgutachten für eine Immobilie benötigt wird. z. B.:
Ich ermittel als Immobiliensachverständiger unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen den aktuellen Wert Ihrer Immobilie. Die Gegebenheiten des aktuellen Immobilienmarktes und die Besonderheiten Ihrer Immobilie bzw. Ihres Grundstückes werden dabei selbstverständlich berücksichtigt. Mein Tätigkeitsschwerpunkt als Immobiliengutachter liegt in der Erstellung von Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB für eine verlässliche, unabhänige und rechtssichere Einschätzung des Grundstücks- und Immobilienwertes zur Verwendung bei gerichtlichen oder privaten Auseinandersetzungen, bei Kreditinstituten sowie zur Verwendung bei Finanz- und Steuerbehörden.
Bevor ich mit der Immobilienbewertung Ihrer Immobilie oder Ihres Grundstücks beginne, vereinbaren wir einen Vororttermin, bei dem ich direkt zum Objekt beziehungsweise zum Anwesen kommen. So können wir uns einen ersten Eindruck verschaffen und etwa die Lage sowie den Zustand inspizieren. Die Lage hat besonders großen Einfluss auf die Wertermittlung eines Objektes. Wichtig dabei sind die Geräuschkulisse, der Abstand zur Nachbarschaft, die Lichtverhältnisse und die umgebende Bebauung. Auch der Haustyp und die Wohnfläche, die Bauqualität und der Zustand von z. B. Dach, Bad und Bodenbelägen fließen bei Immobilien in die Wertermittlung ein. Bei unbebauten Grundstücken setzt sich der Wert aus der Lage, der Größe, der Bebaubarkeit, der Bodenqualität, der Ausrichtung und des Erschließungsgrades zusammen.
Um einen möglichst marktgerechten Wert zu ermitteln, also einen, der einem realistischen Verkaufspreis nahe kommt, müssen die für das zu bewertende Objekt geeigneten Wertermittlungsverfahren ausgewählt werden. In den meisten Fällen sind dies das Vergleichswert-, das Ertragswert-, und das Sachwertverfahren. Können gem. § 8 Abs. 1 der ImmoWertV mehrere Verfahren angewendet werden, so erhöht dies die Sicherheit des Ergebnisses. Die Verfahren sind nach Art des Gegenstandes der Wertermittlung unter Berücksichtigung der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr bestehenden Gepflogenheiten und den Umständen des Einzelfalls zu wählen und zu begründen.