Immobilienwertgutachten

Immobiliengutachter in den Regionen Sachsen, Thüringen und Bayern


Es gibt verschiedene Anlässe, aufgrund derer ein Wertgutachten von einem Immobiliengutachter benötigt wird. z. B.:

  • Bei Schenkungen und Erbschaften
  • Bei Trennung oder Scheidung
  • Bei steuerlichen Angelegenheiten
  • Vor dem Kauf oder Verkauf der Immobilie

Als Immobiliensachverständiger ermittel ich unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen den aktuellen Wert Ihrer Immobilie. Die Gegebenheiten des aktuellen Immobilienmarktes und die Besonderheiten Ihrer Immobilie bzw. Ihres Grundstückes werden dabei selbstverständlich berücksichtigt. Mein Tätigkeitsschwerpunkt liegt in der Erstellung von Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB für eine verlässliche, unabhänige und rechtssichere Einschätzung des Grundstücks- und Immobilienwertes zur Verwendung bei gerichtlichen oder privaten Auseinandersetzungen, bei Kreditinstituten sowie zur Verwendung bei Finanz- und Steuerbehörden.

 

Bevor ich mit der Bewertung Ihrer Immobilie oder Ihres Grundstücks beginne, vereinbaren wir einen Vororttermin, bei dem ich direkt zum Objekt beziehungsweise zum Anwesen kommen. So können wir uns einen ersten Eindruck verschaffen und etwa die Lage sowie den Zustand inspizieren. Die Lage hat besonders großen Einfluss auf die Wertermittlung eines Objektes. Wichtig dabei sind die Geräuschkulisse, der Abstand zur Nachbarschaft, die Lichtverhältnisse und die umgebende Bebauung. Auch der Haustyp und die Wohnfläche, die Bauqualität und der Zustand von z. B. Dach, Bad und Bodenbelägen fließen bei Immobilien in die Wertermittlung ein. Bei unbebauten Grundstücken setzt sich der Wert aus der Lage, der Größe, der Bebaubarkeit, der Bodenqualität, der Ausrichtung und des Erschließungsgrades zusammen.

 

Um einen möglichst marktgerechten Wert zu ermitteln, also einen, der einem realistischen Verkaufspreis nahekommt, müssen die für das zu bewertende Objekt geeigneten Wertermittlungsverfahren ausgewählt werden. In den meisten Fällen sind dies das Vergleichswert-, das Ertragswert-, und das Sachwertverfahren. Können gem. § 8 Abs. 1 der ImmoWertV mehrere Verfahren angewendet werden, so erhöht dies die Sicherheit des Ergebnisses. Die Verfahren sind nach Art des Gegenstandes der Wertermittlung unter Berücksichtigung der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr bestehenden Gepflogenheiten und den Umständen des Einzelfalls zu wählen und zu begründen.

 

Die Kosten für ein Gutachten einer Immobilie sind sehr individuell und können in einem persönlichen Gespräch ganz nach Art und Umfang der zu bewertenden Immobilie erfragt werden. Als Immobiliengutachter arbeite ich zu vorher benannten und fairen Festpreisen. Vereinbaren Sie gern einen Termin mit mir.

 

Seit vielen Jahren bin ich als unabhängiger Sachverständiger für Immobilienbewertung, sowohl für Privatpersonen und öffentliche Einrichtungen, tätig. Ich habe an der Technischen Universität Chemnitz (Bachelor) und der Hochschule Mittweida (Master) Wirtschaftswissenschaften im Fachbereich Immobilienwirtschaft studiert. Durch ständige Weiterbildungsmaßnahmen in den aktuellen Änderungen der Gesetze und Verordnungen, kann ich Sie immer, auch hinsichtlich neuester Gesetzgebungen, kompetent beraten. Des Weiteren bin ich Mitglied im Gutachterausschuss für die Ermittlung von Grundstückswerten im Landkreis Zwickau und von der IHK für die Wertermittlung zertifiziert.

 

Mit besten Grüßen

 

Tronje Hagen

 

Sachverständiger für die Bewertung

bebauter und unbebauter Grundstücke